Die Jägerprüfung wird vom bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht als zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde abgenommen und umfasst 3 Prüfungsteile: 1. schriftlich 2. mündlich 3. praktisch Die Prüfungsteile sind in der obigen Reihenfolge zu absolvieren. Erst nach Bestehen eines Prüfungsteils kann mit dem nächsten Teil fortgefahren werden. Die Prüfung erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen, wobei zwischen den einzelnen Prüfungsteilen ein Abstand von etwa ein bis zwei Wochen liegt.
Prüfungsstandort für die Region Oberfranken ist Bamberg, hier geht es zu den übrigen Prüfungsstandorten. Aktuell können bei der Anmeldung zur Jägerprüfung aus den insgesamt 13 Standorten in Bayern bis zu 2 Wunsch-Standorte angegeben werden, an welchen die Jägerprüfung abgelegt werden möchte.
Ob an dem jeweiligen Standort eine Prüfung stattfindet, richtet sich nach der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die den Standort in ihrer Anmeldung als Wunsch-Prüfungsort angegeben haben, und kann daher von der Jägerprüfungsbehörde erst nach Anmeldeschluss festgelegt werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung an einen bestimmten Prüfungsstandort. Zudem müssen sich mindestens 24 Bewerber und Bewerberinnen für einen Standort gemeldet haben, damit dort eine Prüfung stattfindet. Der zugewiesene Prüfungsstandort wird per Zulassungsbescheid mitgeteilt. „Nichtbestehen und Wiederholung“ Die Wiederholung von Prüfungsteilen ist bei Nichtbestehen grundsätzlich möglich.
Hierbei ist jedoch die Besonderheit zu beachten, dass der schriftliche Teil nicht wiederholt werden kann. Das Nichtbestehen des schriftlichen Teils führt zum Verlust der Zulassung. Es ist eine erneute Anmeldung sowie eine neue Zulassung erforderlich. Bei Nichtbestehen des mündlichen oder praktischen Prüfungsteils ist eine Wiederholung binnen 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils möglich. Beide Prüfungsteile können innerhalb der 2-Jahres-Frist jeweils zweimal im Zuge regulärer Prüfungen wiederholt werden. Bei Wiederholungsprüfungen fallen erneut Prüfungsgebühren an.
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Im Multiple-Choice-Verfahren wird mit einem Gesamtumfang von 100 Fragen anhand eines Fragebogens mit separatem Antwortblatt der schriftliche Teil der Prüfung durchgeführt. Die Bearbeitungszeit beträgt 100 Minuten.
Es entfallen jeweils 16 Fragen auf die Sachgebiete
Mindestens 75 der 100 Fragen müssen vollständig und korrekt beantwortet werden, um den schriftlichen Teil der Prüfung zu bestehen.
Das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils ist Voraussetzung, um den mündlichen und den praktischen Teil der Jägerprüfung absolvieren zu dürfen.
Im mündlichen Teil der Prüfung wird in kleinen Gruppen von max. drei Prüflingen je Sachgebiet mit einem Prüfer bzw. einer Prüferin ein Einzelgespräch geführt. Pro Sachgebiet dauert das Prüfungsgespräch zwischen 10 und 15 Minuten, so dass die Gesamtdauer des mündlichen Prüfungsteils sich auf 60 bis 90 Minuten beläuft.
Um den mündlichen Teil der Jägerprüfung zu bestehen, ist es gemäß § 13 Abs. 3 BayJFPO erforderlich in mindestens 5 von 6 Sachgebieten mit ausreichend zu bestehen und im übrigen Sachgebiet nicht schlechter als mangelhaft abzuschneiden. „Bewertungsmaßstab“
Die Leistung der Prüflinge aus den einzelnen Prüfungsgesprächen ist wie folgend zu bewerten:
Der praktische Teil der Jägerprüfung besteht aus der Waffenhandhabung und dem Büchsenschießen. Die Leistungen beider Disziplinen werden getrennt geprüft und bewertet. Zum Bestehen dieses Prüfungsteils sind durch die Prüflinge ausreichende Leistungen in der Handhabung der gebräuchlichen Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) nachzuweisen und im Büchsenschießen mindestens drei Treffer zu erzielen.
Waffenhandhabung:
Im Rahmen Waffenhandhabung können die folgenden Waffen abgeprüft werden:
Dieser Prüfungsteil dauert etwa 15 bis 30 Minuten und beinhaltet regelmäßig Flinte und Drilling sowie eine Repetierbüchse und eine Kurzwaffe.
Büchsenschießen:
Nach erfolgreich absolvierter Handhabung der Waffen müssen im Büchsenschießen insgesamt vier Schüsse auf die Rehbockscheibe aus einer Entfernung von 100 m angetragen werden. Von diesen vier Schüssen sind zwei Schüsse sitzend aufgelegt und zwei Schüsse nach Wahl des Prüflings stehend angestrichen oder stehend freihändig abzugeben. Die Durchführung eines Probeschusses ist zulässig. Zum Bestehen sind drei Treffer erforderlich. Es gelten der getroffene achte bis zehnte Ring als Treffer, wobei ein berührter Ring als getroffen gilt. in Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Hat ein Prüfling die Anforderungen im Büchsenschießen nicht erfüllt, so kann diese Disziplin im Verlauf der Gesamtdauer des praktischen Teils der Prüfung einmal wiederholt werden. Den Zeitpunkt der Wiederholung legt die Prüfungsaufsicht fest.
Anmeldung zur Jägerprüfung
Wer die Jägerprüfung in Bayern absolvieren möchte, muss gemäß § 6 BayJFPO das 15. Lebensjahr vollendet haben und die für die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung erforderlichen Formulare und Nachweise spätestens bis zum Anmeldeschluss des jeweiligen Prüfungsdurchgangs beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht als zentraler Jäger- und Falknerprüfungsbehörde in Bayern vorlegen.
Einzureichen sind die folgenden Formulare und Nachweise:
Das Formular für die Anmeldung zur staatlichen Jägerprüfung in Bayern kann hier abgerufen werden.
Die Nachweise über Ausbildung und Schießleistung in Kugel und Schrot sowie ggf. Fallenjagd stellen wir unseren Prüflingen bei Erreichen der Voraussetzungen des § 7 BayJFPO bzw. § 8 BayJFPO zur Vorlage bei der Prüfungsbehörde aus.
Vergessen Sie nicht den Zahlungsnachweis der Prüfungsgebühr Ihrer Anmeldung beizufügen. Dieser Nachweis eine Zulassungsvoraussetzung und bereits mit Anmeldung bei der Behörde vorzulegen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 280,- € ist zu entrichten an die Staatsoberkasse Bayern bei der Bayerischen Landesbank München IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck: 2505 8802 9730 Jägerprüfung Name Antragsteller/-in
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